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   BGH, 28.03.1956 - 5 StR 592/55   

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https://dejure.org/1956,947
BGH, 28.03.1956 - 5 StR 592/55 (https://dejure.org/1956,947)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1956 - 5 StR 592/55 (https://dejure.org/1956,947)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1956 - 5 StR 592/55 (https://dejure.org/1956,947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweggründe der üblen Nachrede im Zusammenhang mit der Stellung eines Beleidigten im öffentlichen Leben - Tateinheit bei nicht trennbarem Schuldspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 187
  • NJW 1956, 1207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 28.03.1956 - 5 StR 592/55
    (Übrigens ist bei Benutzung jenes Beschlusses zu beachten, daß dort unter "Vorsatz" die vorsätzliche Schuld, also die strafrechtliche Vorwerfbarkeit des Verhaltens, mitverstanden wird, im Gegensatz zu dem jetzigen Sprachgebrauch, wie er seit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 üblich geworden ist.) Also bezieht die gesetzliche Beweisvermutung sich (trotz der Worte "als Täter") auch nicht darauf, ob der Redakteur als Täter oder als Gehilfe gehandelt hat.
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 42/53
    Auszug aus BGH, 28.03.1956 - 5 StR 592/55
    Richtig ist, daß es keine politischen Beweggründe zu sein brauchen, sondern daß auch z.B. geschäftliche Beweggründe genügen (BGHSt 4, 119); auch hier kann der vom Gesetz geforderte Zusammenhang mit der politischen Stellung des Beleidigten vorliegen.
  • RG, 06.06.1891 - 3481/90

    Schließt die Eigenschaft des verantwortlichen Redakteurs einer periodischen

    Auszug aus BGH, 28.03.1956 - 5 StR 592/55
    Gerade das wird in der vom Landgericht angeführten Plenarentscheidung des Reichsgerichts RGSt 22, 65 ff eingehend und überzeugend dargelegt.
  • BGH, 05.10.1966 - 2 StR 253/66

    Maßgebliche Kriterien für die Unterbrechung der Verjährung durch eine

    Donn es kommt nicht darauf an, ob die für die Unterbrechung der Verjährung in Betracht kommende richterliche Handlung das Verfahren im Einzelfall wirklich gefördert hat, sondern nur darauf, ob die Handlung des Richters, wie dies für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 StPO zutrifft, hierzu allgemein geeignet und nach der - sei es auch irrigen - Vorstellung des Richters bestimmt war (vgl. BGHSt 7, 202, 204 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]; 9, 189, 201 [BGH 28.03.1956 - 5 StR 592/55]; 11, 335, 337) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57].
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